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Greedy Snacks

Barrierefreiheit

Stand: September 2026

needful-apps ist bemüht, diesen Dienst barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung
gilt für die Weboberfläche von Greedy Snacks unter dieser Adresse.

Warum es diese Erklärung gibt

needful-apps ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Für
Dienstleistungen gelten die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes damit nicht
(§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Erklärung geben wir freiwillig ab, weil barrierefreie Software zu
unserer Arbeit gehört und weil Rückmeldungen uns weiterhelfen.

Stand der Vereinbarkeit

Angestrebt und umgesetzt wird die Stufe AA der WCAG 2.2 (entsprechend EN 301 549 und den
Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, BFSG). Nach eigener Prüfung ist der
Dienst weitgehend vereinbar mit diesen Anforderungen; einzelne Punkte sind unten genannt.

Umgesetzt sind unter anderem:

  • Bedienung vollständig über die Tastatur, sichtbare Fokusmarkierung, Sprunglink zum Inhalt
  • Die Oberfläche funktioniert ohne JavaScript; htmx verbessert nur einzelne Stellen
  • Aussagekräftige Seitentitel, Überschriftenstruktur, Beschriftungen an allen Formularfeldern,
    Tabellenüberschriften mit Bezug (scope)
  • Sprachauszeichnung je Seite, Umschaltung zwischen Deutsch, Englisch und Französisch
  • Heller und dunkler Modus nach Systemeinstellung, Kontraste mindestens 4,5:1 bei Text
  • Bedienelemente mindestens 24 × 24 Pixel (WCAG 2.2, 2.5.8), keine Zeitbegrenzungen,
    keine Bewegtbilder, keine automatisch startenden Inhalte
  • Text bleibt bei 200 % Vergrößerung und bei 320 Pixeln Fensterbreite nutzbar

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

  • Quelltextanzeige und Diffs: Farben der Syntaxhervorhebung stammen aus einer
    Standardpalette; einzelne Token erreichen den Kontrastwert 4,5:1 nicht sicher. Die
    Unterscheidung von Hinzufügungen und Löschungen erfolgt zusätzlich über die Zeichen „+"
    und „−", nicht allein über Farbe.
  • Inhalte aus Repositories (README-Dateien, Release-Notes, hochgeladene Dateien) stammen
    von Nutzerinnen und Nutzern. Ob dort etwa Alternativtexte für Bilder gesetzt sind, liegt
    außerhalb unseres Einflusses (§ 3 Abs. 3 BFSGV, nicht anzupassende Inhalte Dritter).
  • Der Diff langer Dateien wird eingeklappt und muss zum Lesen aktiv geöffnet werden.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer
zugänglichen Form? Melden Sie sich gern:

needful-apps, Stefan Reinhardt, Am Wahlebach 6, 34253 Lohfelden
E-Mail: backoffice@needful-apps.de, Telefon: 0561 2207 6342

Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an
die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen (MLBF) wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Große Steinernetischstraße 4, 39104 Magdeburg
E-Mail: info@mdstelle.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.